ARBEITSRECHT

 

Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Problemen aus den Bereichen Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnissen, arbeitsrechtliche Klauseln und Wettbewerb.

 

 

Typische Rechtsdienstleistungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer finden Sie hier: 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben empfehle ich Ihnen sofort zu handeln. Die Klagefrist, um eine Kündigung anzugreifen beträgt lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. 

 

 

Was muss in einem Kündigungsschutzprozess beachtet werden? 

 

In einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht gelten einige Besonderheiten.

In einem Kündigungsschutzverfahren, welches dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt trägt der Arbeitgeber in der Regel die volle Beweislast für die Voraussetzungen die zur Kündigung geführt haben. 

 

In einem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit wird in der Regel ein früher erster Gütetermin stattfinden. Hier teilt das Gericht gerne eine erste Rechtsauffassung mit. Es wird außerdem nach einer gütlichen Einigung gesucht. In diesem Verfahrensstadium kommt es häufig zu sogenannten Abwicklungsvereinbarungen. Hierbei ist eine anwaltliche Hilfe zur Regelung der Abwicklungsvereinbarung regelmäßig sinnvoll, weil oft mehrere streitige Fragen geklärt werden müssen. Auch die klassische Frage einer Abfindungszahlung wird in der Regel erst durch anwaltliche Vertretung zu Ihrem Besten gelöst, weil durch den Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Kündigung sowohl rechtlich als auch den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend bewertet werden. 

 

Abweichend von einem normalen Zivilprozess trägt im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei die Kosten ihrer Rechtsvertreter selber. 

 

 

Vertretung von Betriebsräten

 

Rechtsanwalt Klostermann berät und vertritt Betriebsräte bei Problemstellungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Insbesondere bei Fragen des Mitbestimmungsrechts ergeben sich immer wieder Streitfragen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Klostermann hat den theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht bei dem Institut für angewandtes Recht "Juristische Fachseminare" erfolgreich absolviert. Rechtsanwalt Klostermann vertritt im Arbeitrecht bereits seit Jahren erfolgreich Arbeitnehmer aller Hierarchien aus der Metropolregion Hamburg, Schleswig Holstein, insbesondere dem Kreis Stormarn, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Individualarbeitsrecht wurden Streitigkeiten im Bereich der Kündigung, der Lohnzahlung, des Mutterschutzlohns, der Betriebsgeheimnisse und Zeugnisstreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgreich vertreten.  Daneben gehört eine wachsende Zahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Mandantschaft, die insbesondere in der Vertragsgestaltung moderner und fairer Arbeitsverträge, sowie der außergerichtlichen Schlichtung beraten werden.