Kosten

Bei einem ersten Gespräch werden Sie selbstverständlich auch über die erwartungsgemäß anfallenden Kosten informiert. 

 

Eine erste detailliertere Fallbesprechung kostet Sie in der Regel eine sogenannte Erstberatungsgebühr. Diese richtet sich nach der Komplexität der Beratung und anderen Faktoren, wie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Bei Verbrauchern ist die Erstberatungsgebühr in jedem Fall auf 190,00 EUR netto gedeckelt.  

 

Sie werden in dem Erstberatungsgespräch auch über die weiteren Kosten informiert. Daneben auch über die Abwicklung der Kosten mit einer Rechtsschutzversicherung und über die Möglichkeit, ggf. Prozesskostenhilfe geltend zu machen. 

 

Wenn Sie sich bereits jetzt über die Voraussetzungen für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe informieren möchten finden sie

hier eine Vorlage des Bundesministeriums für Justiz.

 

Nachdem die rechtliche Problematik geschildert wurde und der Arbeitsaufwand geschätzt werden kann, können wir eine Vergütungsvereinbarung treffen. Dies bietet sich gerade bei außergerichtlichen Beratungsdienstleistungen an. 

 

Für eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Rechts werden üblicherweise die gesetzlichen Gebühren berechnet. Über die voraussichtliche Höhe der Kosten werden Sie informiert. 

 

Ein einfacher Prozesskostenrechner befindet sich hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

 

In manchen Fällen sind Kosten eines Rechtsstreits steuerlich absetzbar. Dies gilt insbesondere für Fälle aus gewerblichen Mietrecht, dem Arbeitsrecht und teilweise im Familienrecht. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater. 

 

 

Die Kosten der notariellen Dienstleistungen richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Grichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz- GNotKG).

Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht frei vereinbar. Sie können sich selbstverständlich vorab über die voraussichtlichen Kosten in der Kanzlei informieren.