IHR ANWALT & NOTAR


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt & Notar Klostermann wurde 2010 zur Anwaltschaft zugelassen.

Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 2018.

Die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht im Jahr 2020.

 

Studium und Referendariat erfolgten in Münster.

 

Herr Klostermann bildet sich regelmäßig in besonderer Weise fort, sodass er das Fortbildungssiegel des Deutschen Anwaltvereins tragen darf. Er hat bereits erfolgreich an den theoretischen Lehrgängen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht teilgenommen.

 

Als Ihr Rechtsanwalt liegen mir Ihre Mandanteninteressen besonders am Herzen.

 

 § 1 unserer Berufsordnung (BORA) lautet:

 

                Freiheit der Advokatur

 

(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

 

(2) 1Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. 2Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

 

 

Als Ihr  Notar berate ich Sie und Ihre Vertragspartei gemeinsam im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Ich unterstütze Sie bei Vertragsabschlüssen und der Erstellung von Testamenten oder Gründung von Gesellschaften.