STRAFRECHT

Schweigen ist Gold

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen gegenüber Ermittlungsbehörden und der Justiz.  

 

Zu den am häufigsten vorgeworfenen Delikten im Strafrecht gehören Alkohol im Straßenverkehr, Sachbeschädigung,  Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. 

 Firmen sehen sich häufig mit Vorwürfen wegen Betrug in Form von Anlagebetrug und Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung, Untreue zum Nachteil der Firma, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ausgesetzt.  

 

Die Erfahrung lehrt, dass es sich besonders empfiehlt, bereits frühzeitig Kontakt mit Rechtsanwalt Klostermann aufzunehmen, um das Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren angemessen begleiten zu können. Denn noch immer werden gerade in diesen Verfahrensabschnitten auch die Rechte des Tatverdächtigen nicht hinreichend beachtet. 

 

Was ist im Falle eines Strafverfahrens von Ihnen zu beachten? 

 

 

Sollten Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert werden, schweigen Sie bitte zunächst zu allen Vorwürfen und kontaktieren Sie die Kanzlei. 

 

Dies gilt auch bei einer plötzlichen Konfrontation mit einem Polizeibeamten zum Beispiel im Straßenverkehr. Sie sind weder verpflichtet Aussagen, einen Atemalkoholtest, noch bei einem Arzt Angaben zu machen. Sie müssen allerdings gegebenenfalls die Feststellung Ihrer Identität und eines Blutalkoholwertes über sich ergehen lassen. Lassen Sie sich ggf. zu einer Blutentnahme mit auf die Wache nehmen, widersprechen Sie der Maßnahme und kontaktieren Sie mich.

 

 

Sie haben eine polizeiliche Ladung erhalten.

 

Auch in diesem Fall können Sie ohne Nachteile von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

 

Sie sollten dieses Recht auch unbedingt wahrnehmen. Ein polizeilicher Ermittlungsbeamter ist in der Regel kompetent genug, um Ihnen in Fall eines Gesprächs weitere Informationen zu entlocken und Sie vielleicht sogar in Widersprüchlichkeiten zu verwickeln. Selbst wenn Sie glauben, dass Sie etwas entlastendes Mitteilen könnne Sie in der Regel nicht vorhersehen, wie der Ermittlungsbeamte die Aussage einordnet. 

 

Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich Akteneinsicht beantragen kann. Nach Akteneinsicht haben Sie in der Regel noch die Möglichkeit Erklärungen abzugeben, sofern dies erforderlich wird.

 

Warum ein Verteidiger? 

 

Eine anwaltliche Verteidigung erzielt für Sie in vielen Fällen bessere Ergebnisse. Das Ziel einer Verteidigung definieren Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Klostermann, nachdem Akteneinsicht genommen wurde. Vom Inhalt der bisherigen Ermittlungen hängt im Wesentlichen ab, ob Sie eine Einlassung abgeben sollten oder weiter schweigen, ob weitere Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden können, ob Beweismittel überhaupt verwertbar sind.

 

Rechtsanwalt Klostermann übernimmt dann für Sie die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht und die Stellung von Beweisanträgen, um einen Freispruch zu erzielen oder die Geltendmachung strafmildernder Umstände einzuführen. 

 

Was ist mit den Kosten? 

 

Die Kosten einer Strafverteidigung werden Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Insbesondere im Falle eines Freispruchs oder teilweisen Freispruchs kann von der Möglichkeit einer Kostenerstattung Gebrauch gemacht werden. In anderen Fällen werden Ihnen die Kosten nicht erstattet. 

 

Rechtsanwalt Klostermann hat durch den Fachlehrgang Strafverteidigung des RAV die Fortbildungsgrundlagen zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Strafrecht" erworben. Rechtsanwalt Klostermann vertritt Mandanten im Strafrecht bundesweit durch sämtliche Instanzen. Er hat bereits in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich Mandanten in Strafverfahren verteidigt. 

 

Durch seine besonderen theoretischen Kenntnisse, welche den Erwerb des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ermöglichen verteidigt Rechtsanwalt Klostermann auch im sogenannten Arbeitsstrafrecht. Hierbei geht es oft um die Frage der Einordnung von Arbeitnehmern oder Selbstständigen im Rahmen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266 a StGB. So war Rechtsanwalt Klostermann Verteidiger in dem Verfahren AG Bocholt, 08.04.2015 - 18 Ls-45 Js 623/11-20/13 bei dem der Geschäftsführung eines Unternehmens Sozialbetrug vorgeworfen wurde, bei welchem mehrere Dutzend ausländische Pflegekräfte als Kommanditisten beteiligt waren. Hier war insbesondere die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen entscheidend. Nur durch anwaltliche Vorarbeit im Zwischenverfahren konnte das Verfahren vor Gericht schnell mit einem Freispruch beendet werden.