In meiner Tätigkeit als Notar bin ich gem. § 1 BNotO als »unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes«, für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
In dieser Funktion bin ich anders als ein Rechtsanwalt nicht einseitig für eine Partei tätig, sondern unterstütze die Vertragsparteien beidseitig eine rechtlich sichere Lösung zu finden.
Dazu gehört die Beurkundung von Willenserklärungen für solche Rechtsgeschäfte, bei denen das Gesetz die besondere Form der Beurkundung zu ihrer Gültigkeit vorsieht. Ich helfe Ihnen mit Vertragsentwürfen die für die Vertragsparteien rechtlich beste Lösung zu finden.
Typische Beurkundungen stellen der Immobilienkaufvertrag, das Testament, der Erbvertrag, der Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung, sowie die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft dar.
Daneben besteht meine Aufgabe auch in dem sogenannten Vollzug der Rechtsgeschäfte. Als Notar übernehme ich die Kommunikation für Sie und andere Vertragsparteien mit zuständigen Ämtern und Behörden. Ich übermittele Ihre Verträge und Erklärungen zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen an die Grundbuchämter oder Gesellschafterverträgen an das Handelsregister und kümmere mich um die Eintragung in den entsprechenden Verzeichnissen.
Der Amtssitz meiner Notarkanzlei befindet sich in Glinde, im Bezirk des Amtsgerichts Reinbek am östlichen Stadtrand von Hamburg.
Ich unterstützte Sie bei dem Entwurf eines für Sie passenden Kaufvertrags für Ihre Immobilie.
Daneben helfe ich Ihnen die sonstige Übertragung der Immobilie auf Andere zu realisieren. Insbesondere die Übertragung an Ehegatten, Kinder oder Enkel.
Ich entwerfe für Sie Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Bauträgerverträgen.
Im Erbrecht unterstütze ich Sie bei der nicht einfachen Aufgabe Ihren Nachlass zu planen. Aus professioneller Sicht sind notarielle Testamente und Erbverträge stets den eigenhändig geschriebenen Testamenten vorzuziehen. Ich kümmere mich um die rechtssichere Gestaltung.
Daneben kann durch die richtige Anordnung einer Testamentsvollstreckung die Durchsetzung Ihres letzten Willens auch nachhaltig begleitet werden.
Im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Beratung und dem Abschluss eines in jedem Alter zu empfehlenden Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenver-einbarung.
Hierbei können Themen des ehelichen Zugewinns, des Versorgungsausgleichs, des Unterhalts oder des Umgangs mit den Kindern vereinbart werden.
Im Gesellschaftsrecht kümmere ich mich insbesondere um den Entwurf von Gesellschaftsverträgen und die Einreichung zum Handelsregister.
Daneben ist insbesondere für die Gründung und Änderung der GmbH die notarielle Beurkundung vorgesehen.
Als Notar kümmere ich mich auch um die Umwandlung verschiedener Gesellschaftsformen in andere Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz.