ERBRECHT

 

Im Ebrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Oliver Klostermann bei Problemen mit den Miterben und bei der Geletendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Er unterstützt bei der Abwicklung eines Nachlasses. 

 

Vorsorgend berät Rechtsanwalt Klostermann auch bei der Erstellung eines Testaments  oder etwaiger Vollmachten. 

 

 

Rechtsanwalt Klostermann hat den theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht bei dem Institut für angewandtes Recht "Juristische Fachseminare" erfolgreich absolviert.