Im Ebrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Oliver Klostermann bei Problemen mit den Miterben und bei der Geletendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Er unterstützt bei der Abwicklung eines
Nachlasses.
Vorsorgend berät Rechtsanwalt Klostermann auch bei der Erstellung eines Testaments oder etwaiger Vollmachten.
Rechtsanwalt Klostermann hat den theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht bei dem Institut für angewandtes Recht "Juristische Fachseminare" erfolgreich absolviert.